TIPPS für AU + HU
Ab Januar 2010 gelten für die Durchführung der AU neue Bestimmungen.
Die AU wird als eigenständige Teilunter- suchung zur HU wie bisher von uns als anerkannte AU - Werkstatt für alle
AU - pflichtigen Kraftfahr- zeuge durchgeführt und bescheinigt.
Die bisherige Plakette entfällt, dafür erhält der Kunde einen Nachweissiegel auf dem AU - Ausdruck, der zusammen mit der HU - Bescheinigung aufbewahrt wird.
Die alte Prüfplakette wird entfernt und mit einer weißen Deck-Plakette versehen.
Das Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung bleibt unverändert. Egal, ob es sich um einen Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD) handelt, jeder muss nachweisen, dass die Abgaswerte innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm liegen.
Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis, der mit einem Nachweis-Siegel und einer Zangenprägung unseres AU-Betriebes versehen ist.